Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
Stand: 10.06.2019
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 170 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Trier, 08.03.2007 – 2 L 187/07.TR
- OLG Celle, 10.03.2004 – 3 U 145/03Zitiert von 3
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2025 – L 7 R 100/24
- LG Duisburg, 17.08.2006 – 8 O 150/06
- OLG Düsseldorf, 16.12.2004 – I-6 U 44/04
- BGH, 08.10.2025 – IV ZR 161/24Tragung der Verlustgefahr bei einer Geldüberweisung auf ein falsches Konto infolge der Fälschung einer in einer Postsendung angegebenen IBAN während der PostbeförderungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 11.08.2026 – 12 O 239/26Einstweiliger Rechtsschutz: Voraussetzungen des Verfügungsgrundes für die Herausgabe einer Vollmachturkunde nach Widerruf einer Generalvollmacht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 24.06.2025 – 7 U 78/24
- VG Regensburg, 18.06.2025 – RN 11 K 22.109
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 170 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.