Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1380 Anrechnung von Vorausempfängen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1380#abs-1 (1) Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet, was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist, dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass Zuwendungen angerechnet werden sollen, wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt, die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1380#abs-2 (2) Der Wert der Zuwendung wird bei der Berechnung der Ausgleichsforderung dem Zugewinn des Ehegatten hinzugerechnet, der die Zuwendung gemacht hat. Der Wert bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Zuwendung.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 1380 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Köln, 18.01.2018 – 7 K 513/16
- BGH, 20.12.2000 – XII ZR 237/98
- FG Köln, 04.06.2002 – 9 K 5053/98Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 29.08.2022 – 5 UF 197/21
- FG Köln, 04.06.2002 – 9 K 2513/98
- BFH, 25.06.2003 – X R 72/98Einkommensteuer: Voraussetzungen einer Entnahme bei Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils an einem betrieblich genutzten Ehegattengrundstück; Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Trennung der Ehegatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- AG Köln, 10.06.2020 – 322 F 75/17Zitiert von 1
- BGH, 16.11.2016 – XII ZB 362/15Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten FahrzeugsZitiert von 1
- OLG Köln, 05.11.2015 – 21 UF 32/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1380 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.