Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1131 Zuschreibung eines Grundstücks
Stand: 10.06.2019
Wird ein Grundstück nach § 890 Abs. 2 einem anderen Grundstück im Grundbuch zugeschrieben, so erstrecken sich die an diesem Grundstück bestehenden Hypotheken auf das zugeschriebene Grundstück. Rechte, mit denen das zugeschriebene Grundstück belastet ist, gehen diesen Hypotheken im Range vor.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 1131 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.09.2024 – V ZB 8/24Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines einzelnen Flurstücks als Teil eines aus mehreren Flurstücken bestehenden GrundstücksZitiert von 4
- BGH, 26.09.2013 – V ZB 152/12Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; Besorgnis der Grundbuchverwirrung bei Bestandteilszuschreibung eines WohnungseigentumsrechtsZitiert von 16
- OLG Hamm, 09.07.2015 – 15 W 258/14
- OLG Naumburg, 26.04.2023 – 12 Wx 43/22
- OLG Köln, 11.04.2019 – 2 Wx 69/19Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 15.07.2009 – I-3 Wx 264/08
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 28.03.2025 – 5 W 62/24
- OLG Köln, 14.01.2020 – 2 Wx 361/19 und 2 Wx 8/20
- OLG Thüringen, 06.11.2017 – 3 W 344/17
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