Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1121 Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Saarbrücken, 02.12.2016 – 10 S 42/16
- BGH, 06.12.2017 – XII ZR 95/16Vermieterpfandrecht: Fahrzeug des Mieters als von dem Pfandrecht umfasster Gegenstand; Erlöschen des Pfandrechts bei Entfernung des Fahrzeugs von dem MietgrundstückZitiert von 8
- BGH, 17.07.2008 – IX ZR 162/07
- OLG Köln, 01.09.1994 – 18 U 6/94
- OLG Hamm, 26.11.1985 – 27 U 144/84Zitiert von 1
- BGH, 12.04.2019 – V ZR 132/18Verfügungsbefugnis des Eigentümers eines mit Hypothek belasteten Grundstücks über VersicherungsforderungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 09.08.2016 – I-24 U 1/16
- AG Menden, 17.08.2011 – 4 C 140/11Zitiert von 1
- BGH, 02.12.2005 – V ZR 35/05Sachenrecht: Umwandlung einer im Straßengrundstück verlegten Versorgungsleitung in einen Scheinbestandteil durch Übereignung ohne Trennung vom Grundstück KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1121 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1121#abs-1 (1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zugunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1121#abs-2 (2) Erfolgt die Veräußerung vor der Entfernung, so kann sich der Erwerber dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass er in Ansehung der Hypothek in gutem Glauben gewesen sei. Entfernt der Erwerber die Sache von dem Grundstück, so ist eine vor der Entfernung erfolgte Beschlagnahme ihm gegenüber nur wirksam, wenn er bei der Entfernung in Ansehung der Beschlagnahme nicht in gutem Glauben ist.