Gesetze / Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
BEDBPStruktG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.04.2021
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 1 BEDBPStruktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 02.11.2021 – 12 K 923/20
- OVG Niedersachsen, 24.02.2012 – 5 LA 32/11Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 – OVG 6 B 13.10Zitiert von 2
- BVerwG, 19.03.2015 – 2 C 31/13Vorruhestand bei Beamten in Postnachfolgeunternehmen; Verhältnis zwischen betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Belangen sowie amtsangemessener BeschäftigungZitiert von 22
- OVG NRW, 07.07.2022 – 1 A 2369/20
- VG Köln, 23.07.2020 – 4 K 1984/19
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 27.08.2018 – 1 B 1078/18Dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen an einen Postbeamten; Anforderungen an die Zumutbarkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG Aachen, 30.01.2017 – 1 K 2352/15Zitiert von 2
- VG Frankfurt am Main, 23.01.2012 – 9 K 2205/11.F
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BEDBPStruktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.03.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I 402)
BGBl. 2021 I S. 402
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.