Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz

BBesG

§ 79 (weggefallen)

Stand: 10.01.2020

Bund2 Fassungen6 Entscheidungen

Für § 79 BBesG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 78 § 80