Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 79 (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 6
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- VG Koblenz, 07.10.2015 – 2 K 33/15.KOBesoldung von Beamten im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehr; kein Verstoß der Vergütung nach § 79 BBesG gegen das Alimentationsprinzip KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OVG NRW, 11.04.2018 – 3 A 2282/16Zitiert von 6
- BVerfG, 03.07.1985 – 2 BvL 16/82Übertragung der Schulleiterfunktion auf Zeit (Bremisches Schulverwaltungsgesetz)Zitiert von 86
- OVG Thüringen, 14.06.2018 – 2 ZKO 683/16Zitiert von 2
- VG Weimar, 01.03.2016 – 4 K 1453/14 We
- VG Weimar, 06.06.2012 – 4 E 8/12 We
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 79 BBesG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.