Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 46 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 261
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 18.09.2013 – 3 A 1168/13Zitiert von 10
- VG Saarland Saarlouis, 23.03.2010 – 3 K 544/09Zitiert von 4
- OVG Saarland, 12.06.2018 – 1 A 567/17Zitiert von 11
- VG Düsseldorf, 21.07.2016 – 26 K 3717/12Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 21.07.2016 – 26 K 741/15Zitiert von 2
- OVG Saarland, 06.04.2011 – 1 A 19/11Kein Anspruch auf Verwendungszulage bei dauerhafter Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.12.2025 – 2 B 34.25Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.05.2025 – 6 A 2297/22
- OVG Saarland, 23.05.2025 – 1 A 87/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 BBesG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 46 BBesG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.