Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 39 Grundlage des Familienzuschlages
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 65
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 – 4 S 1243/03Zitiert von 7
- OVG NRW, 14.12.2006 – 21 A 4945/04Zitiert von 4
- VG Minden, 11.10.2004 – 4 K 5840/03
- BVerfG, 19.06.2012 – 2 BvR 1397/09Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten einerseits und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Beamten andererseits hinsichtlich der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 gem § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG zwischen 01.08.2001 und 01.01.2009 - Differenzierung zwischen Ehe und anderen, in vergleichbarer Weise rechtlich verfassten Lebensformen kann bei Vergleichbarkeit des geregelten Lebenssachverhalts und des Normzwecks nicht allein mit Schutzgebot der Ehe gerechtfertigt werden - hier: Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig - Verfassungsbeschwerde teils unzulässig - gerügte Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt - Pflicht des Gesetzgebers zu rückwirkender Neuregelung für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Fälle - Gegenstandswertfestsetzung auf 25000 EuroZitiert von 112
- BVerfG, 06.03.2007 – 2 BvR 556/04Zur Verpflichtung des Besoldungsgesetzgebers, regional unterschiedliche Lebenshaltungskosten auszugleichen ("Ballungsraumzulage")Zitiert von 167
- BVerwG, 16.12.2010 – 2 C 51/09Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund; Konkurrenz zwischen Familien-, Sozial- und Ortszuschlag für das dritte Kind; Besitzstandszulage als vergleichbare LeistungZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Freiburg, 24.11.2025 – 13 K 4616/24
- VG Frankfurt (Oder), 05.10.2022 – 2 K 157/21
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 – 4 K 187/21Zitiert von 1
65 Entscheidungen zu § 39 BBesG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 BBesG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/39#abs-1 (1) Der Familienzuschlag wird nach der Anlage V gewährt. Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entspricht. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) ist die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes maßgebend, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/39#abs-2 (2) Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage V ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet. Steht ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zu oder würde es ihnen ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen, so erhalten sie zusätzlich den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der Kinder entspricht. § 40 Abs. 5 gilt entsprechend.