Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 34 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 34 BBesG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 34 BBesG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.02.2012 – 2 BvL 4/10Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation gemäß Art. 33 Abs. 5 GG; hier: Unvereinbarkeit der "W-Besoldung" der Professoren mit dem GrundgesetzZitiert von 254
- BVerwG, 21.09.2017 – 2 C 30/16Teilweise Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der ProfessorenbesoldungZitiert von 56
- OVG NRW, 16.05.2018 – 3 A 1714/16Zitiert von 6
- OVG NRW, 16.05.2018 – 3 A 1828/16Zitiert von 4
- OVG NRW, 12.02.2014 – 3 A 329/14Zitiert von 2
- OVG NRW, 12.02.2014 – 3 A 328/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 05.12.2008 – 26 K 476/07Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BBesG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.