Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 31 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 31 BBesG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 31 BBesG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.06.2025 – 2 A 10.24 · Corona-Infektion ist kein DienstunfallZitiert von 4
- BVerwG, 10.12.2015 – 2 C 46/13Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall; Bindungswirkung sog. hypothetischer TatsachenZitiert von 28
- BVerwG, 30.08.2018 – 2 C 18/17Unfallfürsorgeansprüche setzen Unfallmeldung vorausZitiert von 19
- BVerwG, 11.07.2014 – 2 B 37.14Zitiert von 7
- BVerwG, 11.07.2014 – 2 B 37/14Zur Fristenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVGZitiert von 3
- BVerwG, 19.06.2014 – 2 B 43.13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG München, 05.02.2025 – M 5 K 20.4351
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 – 2 A 10037/15.OVGZitiert von 1
- BVerwG, 10.04.2014 – 2 B 36.13Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 BBesG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.