Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz

BBesG

§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

Stand: 10.06.2019

Bund10 Entscheidungen

Erhält ein Beamter, Richter oder Soldat Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 9a § 11