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Artikel 8 · BT-Drs. 10/3290 · S. 18

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8
Im Bereich des Bergrechts soll die Anwendung be-
stimmter Vorschriften des Bundesberggesetzes auf
unterirdische Hohlraumbauten ausgeschlossen
werden.
Mit dem auf Initiative des Bundesrates in das Bun-
desberggesetz aufgenommenen § 130 ist die Her-
stellung unterirdischer Hohlraumbauten erstmals
den betriebstechnischen Vorschriften des Berg-
rechts unterworfen worden. An die Stelle der Ge-
werbeaufsicht sind die Vorschriften über die Berg-
aufsicht und das für betriebliche Tätigkeiten maß-
gebliche bergrechtliche Instrumentarium, insbeson-
dere das Betriebsplanverfahren, getreten. Hier-
durch ist eine vorgängige Prüfung aller Herstel-
lungsvorgänge beim Bau von Tunnels, U-Bahnen
etc. im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Geneh-
migungsverfahrens eingeführt worden. Die Anwen-
dung dieses Verfahrens, das wie sonst kein anderes
Genehmigungsverfahren mit den betrieblichen Ab-
läufen in kontinuierlicher Weise verknüpft ist und
sich in Anlehnung an die dynamische Betriebs-
weise in engen zeitlichen Abständen wiederholt,
stellt einen weitgehenden behördlichen Eingriff
dar, der jedoch angesichts der bei diesen Bauten in
aller Regel gegebenen besonderen Situation nicht
gerechtfertigt ist. Die besondere Situation liegt
darin begründet, daß der Bauunternehmer in der
überwiegenden Zahl der Fälle als Auftragnehmer
der öffentlichen Hand tätig wird. Die Aufträge wer-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/3290
den in sorgfältiger Weise geplant, vorbereitet und
nach besonderen Regeln vergeben, die sich aus der
Anwendung der VOB ergeben. Bei der hiermit ver-
bundenen und angestrebten Auslese wird auch den
Erfordernissen des Gefahrenschutzes bei der Er-
richtung solcher Bauten besonderes Augenmerk ge-
schenkt.
Durch die Anwendung des bergrechtlichen Be-
triebsp

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.215 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 10/3290, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.491–66.706 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert f9c01ca4e9422f87….

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