Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 10/3290 · S. 18
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8 Im Bereich des Bergrechts soll die Anwendung be- stimmter Vorschriften des Bundesberggesetzes auf unterirdische Hohlraumbauten ausgeschlossen werden. Mit dem auf Initiative des Bundesrates in das Bun- desberggesetz aufgenommenen § 130 ist die Her- stellung unterirdischer Hohlraumbauten erstmals den betriebstechnischen Vorschriften des Berg- rechts unterworfen worden. An die Stelle der Ge- werbeaufsicht sind die Vorschriften über die Berg- aufsicht und das für betriebliche Tätigkeiten maß- gebliche bergrechtliche Instrumentarium, insbeson- dere das Betriebsplanverfahren, getreten. Hier- durch ist eine vorgängige Prüfung aller Herstel- lungsvorgänge beim Bau von Tunnels, U-Bahnen etc. im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Geneh- migungsverfahrens eingeführt worden. Die Anwen- dung dieses Verfahrens, das wie sonst kein anderes Genehmigungsverfahren mit den betrieblichen Ab- läufen in kontinuierlicher Weise verknüpft ist und sich in Anlehnung an die dynamische Betriebs- weise in engen zeitlichen Abständen wiederholt, stellt einen weitgehenden behördlichen Eingriff dar, der jedoch angesichts der bei diesen Bauten in aller Regel gegebenen besonderen Situation nicht gerechtfertigt ist. Die besondere Situation liegt darin begründet, daß der Bauunternehmer in der überwiegenden Zahl der Fälle als Auftragnehmer der öffentlichen Hand tätig wird. Die Aufträge wer- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/3290 den in sorgfältiger Weise geplant, vorbereitet und nach besonderen Regeln vergeben, die sich aus der Anwendung der VOB ergeben. Bei der hiermit ver- bundenen und angestrebten Auslese wird auch den Erfordernissen des Gefahrenschutzes bei der Er- richtung solcher Bauten besonderes Augenmerk ge- schenkt. Durch die Anwendung des bergrechtlichen Be- triebsp
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.215 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 10/3290, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.491–66.706 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert f9c01ca4e9422f87….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP