§ 168 Übernahmeverlangen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
- KG, 02.07.2010 – 9 U 3/09 Baul
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 – OVG 10 A 7.09Zitiert von 2
- BVerfG, 16.02.2012 – 1 BvR 1118/10Nichtannahmebeschluss: Abweisung von Amtshaftungsansprüchen nach Enteignungsverfahren - Verfassungsbeschwerde mangels Selbstbetroffenheit teilweise bereits unzulässig - im Übrigen keine Grundrechtsverletzungen ersichtlich - Eingriff in Eigentumsgarantie nicht dargelegt - Verletzung des Willkürverbots oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht erkennbar bzw nicht hinreichend substantiiert
- OLG Köln, 25.10.1984 – 7 U (Baul) 4/84
- LG Münster, 20.06.1984 – 13 O (Baul.) 11/82
5 Entscheidungen zu § 168 BauGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücks kann von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich oder den Stand der Entwicklungsmaßnahme wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Die Vorschrift des § 145 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.