Gesetze / Bundesarchivgesetz

BArchG

§ 2 Organisation des Bundesarchivs

Stand: 23.10.2021

Bund2 Fassungen17 Entscheidungen

Der Bund unterhält ein Bundesarchiv als selbstständige Bundesoberbehörde, die der Dienst- und Fachaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde untersteht.

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