§ 6 Anbietung und Abgabe von Unterlagen, die einer Geheimhaltungs-, Vernichtungs- oder Löschungspflicht unterliegen
Stand: 23.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BArchG%202017/6#abs-1 (1) Die öffentlichen Stellen des Bundes haben dem Bundesarchiv oder, im Fall des § 7, dem zuständigen Landes- oder Kommunalarchiv auch Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die den Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung oder § 30 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) geändert worden ist, unterliegen. Unterlagen der Nachrichtendienste sind anzubieten, wenn sie deren Verfügungsberechtigung unterliegen und zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht entgegenstehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BArchG%202017/6#abs-2 (2) Von der Anbietungspflicht ausgenommen sind
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BArchG%202017/6#abs-3 (3) Das Bundesarchiv hat vom Zeitpunkt der Übernahme an
Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete in öffentlichen Archiven unterliegen allen für die Bediensteten der abgebenden Stellen geltenden Geheimhaltungsvorschriften.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BArchG%202017/6#abs-4 (4) Unterlagen, die den Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung oder dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung unterliegen oder Angaben über Verhältnisse eines anderen oder fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, dürfen dem Bundesarchiv oder, im Fall des § 7, dem zuständigen Landes- oder Kommunalarchiv auch von anderen Stellen als den öffentlichen Stellen des Bundes zur Archivierung angeboten und abgegeben werden.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 6 BArchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.01.2022 – 6 A 10/21, 6 A 10/21 (6 A 11/19)Archivrechtliches Aktennutzungsbegehren; Bundesnachrichtendienst; MethodenschutzZitiert von 4
- OVG NRW, 15.05.2018 – 15 A 25/17Archivrechtlicher Nutzungsanspruch gegenüber einem Nachrichtendienst; Voraussetzungen des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BVerwG, 23.06.2022 – 10 C 3/21Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu verhandelt werdenZitiert von 17
- BVerwG, 25.09.2017 – 6 A 4.15Zitiert von 6
- BVerwG, 12.09.2017 – 6 A 1/15Aktennutzungsbegehren gegen den Bundesnachrichtendienst; Anfragegegenständlichkeit; Pressesonderverbindung; SPIEGEL-JournalistenZitiert von 21
- BVerwG, 30.04.2025 – 10 A 1.24Archivrechtlicher Nutzungsanspruch hinsichtlich Unterlagen des BNDZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.06.2026 – 10 A 2.25Unbegründete Klage auf archivrechtliche Einsicht in Akten des BND
- BVerwG, 06.08.2025 – 20 F 8.22Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung bezüglich Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes im In-camera-Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 06.02.2025 – 20 F 11/23 · Geheimhaltung im Interesse des BundesZitiert von 1
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