Gesetze / Bundesarchivgesetz BArchG § 2 Organisation des Bundesarchivs Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 23.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Der Bund unterhält ein Bundesarchiv als selbstständige Bundesoberbehörde, die der Dienst- und Fachaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde untersteht.