Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 67 (weggefallen)
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Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 67 geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 408)
BGBl. 2023 I Nr. 408
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 67 neu gefasst durch Artikel 51 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
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08.04.2019 Ausfertigung
§ 67 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I 418)
BGBl. 2019 I S. 418
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.