§ 29 Verteilung der Skontren
Stand: 10.06.2019
Über die Verteilung der Skontren unter den für die Skontroführung geeigneten Antragstellern nach § 27 Abs. 1 Satz 2 und die Anzahl der Skontroführer entscheidet die Geschäftsführung. Die Zuteilung von Skontren kann befristet erfolgen. Das Nähere regelt die Börsenordnung. Die Börsenordnung kann als Kriterien für die Zuteilung der Skontren insbesondere die fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers vorsehen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 29 BörsG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 02.09.2009 – 20 K 6319/07Zitiert von 3
- OVG NRW, 20.04.2012 – 4 A 2317/09Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 02.09.2009 – 20 K 8611/08Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 14.05.2013 – 1 U 176/10
- VG Frankfurt am Main, 11.02.2010 – 1 K 2767/08.F
- BVerwG, 10.12.2013 – 8 C 5.12Zitiert von 16
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.12.2013 – 8 C 5/12Zur Rechtswidrigkeit und chancengleichen Berücksichtigung von Skontrenzuteilungen; zum berechtigten Interesse der Fortführung einer Drittanfechtung als Fortsetzungsfeststellungsklage bei gleichzeitiger Umstellung eines Verpflichtungsrechtsstreits auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag
- BGH, 27.11.2013 – 3 StR 5/13Strafverurteilung mit Verfallsanordnung wegen Börsen- bzw. Markpreismanipulation: Begriffs des "Einwirkens" auf den Börsenpreis eines Finanzinstruments; Eintritt des erforderlichen Taterfolgs; Begriff des Börsenpreises; subjektiver Tatbestand; Verfallsanordnung für den Kaufpreis aus einem AktienverkaufZitiert von 18
- FG Köln, 29.02.2012 – 14 K 3408/08Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 BörsG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
19.12.2022 Ausfertigung
§ 29 eingefügt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I 2606)
BGBl. 2022 I S. 2606
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.