Gesetze / Atomrechtliche Verfahrensverordnung
AtVfV§ 7 Einwendungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AtVfV/7#abs-1 (1) Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Genehmigungsbehörde oder der in der Bekanntmachung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bezeichneten Stelle erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AtVfV/7#abs-2 (2) Der Inhalt der Einwendungen ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Den nach § 7 Abs. 4 Satz 1 des Atomgesetzes beteiligten Behörden ist der Inhalt der Einwendungen bekanntzugeben, die ihren Zuständigkeitsbereich berühren.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 7 AtVfV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 – 10 S 3450/11Zitiert von 12
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2004 – 10 S 1291/01Zitiert von 3
- VG Magdeburg, 11.10.2022 – 4 A 240/20 MD
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 – 10 S 731/12Erfolgloser Eilantrag gegen eine weitere Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
- BFH, 29.08.1984 – I R 203/81Gemeinnützigkeit eines Umweltschutzvereins: Keine Ausschließung der Förderung der Allgemeinheit durch eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VGH Hessen, 29.08.2024 – 6 C 1172/17.T
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 AtVfV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.05.2017 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I 1298)
BGBl. 2017 I S. 1298
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.