Gesetze / Atomrechtliche Verfahrensverordnung
AtVfV§ 1a Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
Stand: 10.06.2019
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1a AtVfV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 – 10 S 3450/11Zitiert von 12
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 – 10 S 731/12Erfolgloser Eilantrag gegen eine weitere Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2017 Ausfertigung
§ 1a neu gefasst durch Artikel 2 Abs. 20 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2808)
BGBl. 2017 I S. 2808
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09.12.2006 Ausfertigung
§ 1a geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I 2819)
BGBl. 2006 I S. 2819
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27.07.2001 Ausfertigung
§ 1a neu gefasst durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1950)
BGBl. 2001 I S. 1950
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.