Gesetze / Atomrechtliche Verfahrensverordnung
AtVfV§ 7a Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
Stand: 10.06.2019
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung gelten die Vorschriften der Abschnitte 1 und 3 des Teils 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.