Gesetze / Atomrechtliche Verfahrensverordnung
AtVfV§ 2 Form und Inhalt des Antrags
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AtVfV/2#abs-1 (1) Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AtVfV/2#abs-2 (2) Der Antrag muß enthalten
1.
die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
2.
die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird,
3.
die Angabe des Standortes und Angaben über Art und Umfang der Anlage.