Gesetze / Atomrechtliche Verfahrensverordnung

AtVfV

§ 2 Form und Inhalt des Antrags

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AtVfV/2#abs-1 (1) Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AtVfV/2#abs-2 (2) Der Antrag muß enthalten

1.
die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
2.
die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird,
3.
die Angabe des Standortes und Angaben über Art und Umfang der Anlage.
§ 1b § 3