§ 23c (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 23c AtG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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11.07.2018 Ausfertigung
§ 23c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2018 (BGBl. I 1124)
BGBl. 2018 I S. 1124
BGBl. 2018 I S. 1124 Gesetzgebungsmaterialien
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08.07.2016 Ausfertigung
§ 23c aufgehoben durch Artikel 73 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 1594)
BGBl. 2016 I S. 1594
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23.07.2013 Ausfertigung
§ 23c eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I 2553)
BGBl. 2013 I S. 2553
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31.07.2011 Ausfertigung
§ 23c eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2011 (BGBl. I 1704)
BGBl. I S. 1704
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.