§ 17 AsylbLG — Einmalzahlung für den Monat Juli 2022

Asylbewerberleistungsgesetz

Stand: 01.06.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a zuzuordnen sind.