Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG§ 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbnErfG/37#abs-1 (1) Rechte oder Rechtsverhältnisse, die in diesem Gesetz geregelt sind, können im Wege der Klage erst geltend gemacht werden, nachdem ein Verfahren vor der Schiedsstelle vorausgegangen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbnErfG/37#abs-2 (2) Dies gilt nicht,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ArbnErfG/37#abs-3 (3) Einer Vereinbarung nach Absatz 2 Nr. 4 steht es gleich, wenn beide Parteien zur Hauptsache mündlich verhandelt haben, ohne geltend zu machen, daß die Schiedsstelle nicht angerufen worden ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ArbnErfG/37#abs-4 (4) Der vorherigen Anrufung der Schiedsstelle bedarf es ferner nicht für Anträge auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ArbnErfG/37#abs-5 (5) Die Klage ist nach Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ohne die Beschränkung des Absatzes 1 zulässig, wenn der Partei nach den §§ 926, 936 der Zivilprozeßordnung eine Frist zur Erhebung der Klage bestimmt worden ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 37 ArbnErfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 08.06.2006 – I-2 U 28/05
- LG Düsseldorf, 10.02.2005 – 4a O 150/04Zitiert von 1
- BGH, 26.11.2013 – X ZR 3/13Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers durch Anrufung der Schiedsstelle bei dem Deutschen Patent- und Markenamt - ProfilstrangpressverfahrenZitiert von 5
- LG Düsseldorf, 21.10.2008 – 4b O 233/07
- LG Düsseldorf, 02.03.2021 – 4b O 105/19
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 – I-2 U 41/06
Zuletzt entschieden
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 – 4a O 22/20
- BGH, 04.12.2007 – X ZR 102/06Zitiert von 4
- LG Düsseldorf, 20.12.2005 – 4a O 502/04
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 ArbnErfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.