§ 3 (weggefallen)
Für § 3 AnzV liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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23.11.2022 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2022 (BGBl. I 2070)
BGBl. 2022 I S. 2070
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05.12.2016 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2016 (BGBl. I 2796; 2017 I 793)
BGBl. 2016 I S. 2796
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04.07.2013 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 27 Abs. 15 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I 1981)
BGBl. 2013 I S. 1981
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.