§ 13 Bestimmter Klageantrag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 41
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 29.03.1994 – VII R 120/92Zitiert von 8
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 – I-12 U 96/12
- BVerwG, 25.01.2017 – 9 C 30/15Kein Wahlrecht der Behörde zwischen Klage nach dem AnfG 1999 und Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO)Zitiert von 29
- FG Nürnberg, 25.07.2018 – 5 K 239/16Zitiert von 1
- FG Münster, 09.06.2009 – 6 K 1040/09 AO
- FG Niedersachsen, 31.03.2006 – 15 K 161/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG München, 02.07.2025 – M 28 K 21.4519
- BFH, 03.07.2024 – VII B 23/23Prozessführungsbefugnis eines Insolvenzverwalters im Verfahren über einen Duldungsbescheid
- LG Essen, 25.04.2024 – 6 O 426/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 AnfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird der Anfechtungsanspruch im Wege der Klage geltend gemacht, so hat der Klageantrag bestimmt zu bezeichnen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Anfechtungsgegner das Erlangte zur Verfügung stellen soll.