Gesetze / Anfechtungsgesetz

AnfG

§ 10 Vollstreckbarer Titel

Stand: 10.06.2019

InsolvenzrechtBund3 Entscheidungen

Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.

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