§ 10 Vollstreckbarer Titel
Stand: 10.06.2019
Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 10 AnfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 – 3 K 1997/17Zitiert von 2
- BFH, 31.05.1983 – VII R 7/81Zitiert von 15
- BFH, 08.03.1984 – VII R 43/83Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.