§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 16.06.2016 – 1 O 420/15Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 01.06.2017 – I-12 U 41/16
- FG Köln, 19.01.2005 – 4 K 5620/03Zitiert von 1
- BGH, 22.03.2018 – IX ZR 163/17Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Wirkung einer dem Schuldner erteilten RestschuldbefreiungZitiert von 4
- BFH, 10.11.2020 – VII R 55/18(Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG)Zitiert von 6
- FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 – 6 K 1174/02Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BFH, 10.11.2020 – VII R 8/19Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfGZitiert von 11
- BGH, 15.12.2016 – IX ZR 113/15Gläubigeranfechtung bei teilweise unentgeltlicher Leistung: Duldungsanspruch des Anfechtungsgläubigers in die Zwangsvollstreckung; bevorzugte Befriedigung des Anspruchs des gutgläubigen Empfängers auf Rückgewähr der Gegenleistung aus dem VerwertungserlösZitiert von 11
- BGH, 12.11.2015 – IX ZR 301/14Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Auswirkungen einer dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung auf die EinzelgläubigeranfechtungZitiert von 6
19 Entscheidungen zu § 12 AnfG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 AnfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines Anspruchs, der infolge der Anfechtung wiederauflebt, kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.