Gesetze / Anfechtungsgesetz

AnfG

§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners

Stand: 10.06.2019

InsolvenzrechtBund19 Entscheidungen

Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines Anspruchs, der infolge der Anfechtung wiederauflebt, kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.

§ 11 § 13