Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 3 Erhebungseinheiten
Stand: 30.09.2023
Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.
Änderungsverlauf
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14.11.2022 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2022 (BGBl. I 2030 685)
BGBl. 2022 I S. 2030
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