Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/3445 · S. 21
Zu Artikel 1 (Änderung des Agrarstatistikgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Agrarstatistikgesetzes) Zu Nummer 1 Folgeänderung zur Änderung in Nummer 10. Zu Nummer 2 und Nummer 3 Von Seiten der amtlichen Statistik und der Vermessungsverwaltung wird eine Umstellung des Lieferverfahrens der Angaben zur Nutzung der Bodenflächen angestrebt. Damit verbunden sind Erweiterungen des Informations gehalts (die eingetragene Nutzung der Flächenobjekte selbst betreffend), sowie ergänzende Angaben, die Aus kunft über die Art und den Anlass einer Änderung an Objekten im Datenbestand geben. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind, wie bisher, die nach Landesrecht für die Führung des Liegen schaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen, kurz: die Vermessungs- und Katasterverwaltungen (§ 93 Absatz 2 Nummer 2 AgrStatG). Beim derzeit angewandten Ver fahren werden die Angaben zur Nutzung der Flächen von den auskunftspflichtigen Stellen, ausgehend von deren Originaldaten in Form von Summensätzen auf Gemarkungs- und Gemeindeebene vorverarbeitet und bereitge stellt. Im zukünftigen Verfahren soll dies nicht mehr so erfolgen. Stattdessen sollen künftig die für die Statistik relevanten Daten des Liegenschaftskatasters im Originalzustand als geometrische Flächenobjekte geliefert wer den. Daher werden diese in § 3 als Erhebungseinheiten bezeichnet. Die Summenaggregation auf Gemarkungs- und Gemeindeebene wird dann auf Seiten der Statistikbehörden durch geführt. Bei den Flächenobjekten handelt es sich zum einen um Flurstücke, welche die Information zur Gemar kungs- und Gemeindezugehörigkeit tragen, zum anderen um Objekte mit „ihrer tatsächlichen Nutzung“ (TN, Be zeichnung des relevanten Objektartenbereichs im Merkmalskatalog des Katasters). Die Erfassung von geometri schen Obje
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.565 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3445, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.155–62.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert e53542bc70a26f08….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP