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Artikel 1 · BT-Drs. 20/3445 · S. 21

Zu Artikel 1 (Änderung des Agrarstatistikgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Agrarstatistikgesetzes)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zur Änderung in Nummer 10.
Zu Nummer 2 und Nummer 3
Von Seiten der amtlichen Statistik und der Vermessungsverwaltung wird eine Umstellung des Lieferverfahrens
der Angaben zur Nutzung der Bodenflächen angestrebt. Damit verbunden sind Erweiterungen des Informations­
gehalts (die eingetragene Nutzung der Flächenobjekte selbst betreffend), sowie ergänzende Angaben, die Aus­
kunft über die Art und den Anlass einer Änderung an Objekten im Datenbestand geben.
Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind, wie bisher, die nach Landesrecht für die Führung des Liegen­
schaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen, kurz: die
Vermessungs- und Katasterverwaltungen (§ 93 Absatz 2 Nummer 2 AgrStatG). Beim derzeit angewandten Ver­
fahren werden die Angaben zur Nutzung der Flächen von den auskunftspflichtigen Stellen, ausgehend von deren
Originaldaten in Form von Summensätzen auf Gemarkungs- und Gemeindeebene vorverarbeitet und bereitge­
stellt. Im zukünftigen Verfahren soll dies nicht mehr so erfolgen. Stattdessen sollen künftig die für die Statistik
relevanten Daten des Liegenschaftskatasters im Originalzustand als geometrische Flächenobjekte geliefert wer­
den. Daher werden diese in § 3 als Erhebungseinheiten bezeichnet.
Die Summenaggregation auf Gemarkungs- und Gemeindeebene wird dann auf Seiten der Statistikbehörden durch­
geführt. Bei den Flächenobjekten handelt es sich zum einen um Flurstücke, welche die Information zur Gemar­
kungs- und Gemeindezugehörigkeit tragen, zum anderen um Objekte mit „ihrer tatsächlichen Nutzung“ (TN, Be­
zeichnung des relevanten Objektartenbereichs im Merkmalskatalog des Katasters). Die Erfassung von geometri­
schen Obje

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.565 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3445, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.155–62.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert e53542bc70a26f08….

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