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§ 3 AgrStatG — Erhebungseinheiten

Agrarstatistikgesetz

Stand: 30.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.