Gesetze / Anzeige- und Erlaubnisverordnung
AbfAEV§ 3 Zuverlässigkeit
Stand: 02.12.2019
Wird zitiert von 29
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 04.01.2021 – 5 A 976/18Zitiert von 4
- VGH Hessen, 06.12.2016 – 2 B 1935/16Zitiert von 12
- OVG NRW, 19.12.2017 – 20 A 917/16
- VG Düsseldorf, 29.09.2017 – 17 K 12388/17Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 29.01.2016 – 17 K 3062/15Zitiert von 10
- VG Düsseldorf, 27.03.2015 – 17 K 529/14Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 31.07.2025 – 9 L 700/25
- VG Düsseldorf, 21.01.2025 – 17 K 7955/24Zitiert von 2
- BVerwG, 25.11.2021 – 7 B 7/21Bedenken gegen die Zuverlässigkeit eines Abfallsammlers wegen Verstößen gegen straßenrechtliche und privatrechtliche VorschriftenZitiert von 2
29 Entscheidungen zu § 3 AbfAEV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 AbfAEV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AbfAEV/3#abs-1 (1) Die nach § 53 Absatz 2 Satz 1 und § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Inhaber des Betriebes und die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaften, ihres Verhaltens und ihrer Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben geeignet sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AbfAEV/3#abs-2 (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn eine der in Absatz 1 genannten Personen