Gesetze / Außenwirtschaftsgesetz
AWG§ 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 10.04.2014 – 6 A 2077/13.ZZitiert von 8
- VG Frankfurt am Main, 29.11.2012 – 1 K 675/12.FZitiert von 7
- BVerfG, 11.10.1994 – 1 BvR 337/92Zustandekommen von Rechtsverordnungen der Bundesregierung im UmlaufverfahrenZitiert von 46
- BGH, 19.01.2010 – StB 27/09Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts; keine Vorlagepflicht zur Vorabentscheidung des EuGH im Beschwerdeverfahren über die Nichteröffnung des Hauptverfahrens
- OLG München, 08.03.2022 – 25 U 8734/21
- VG Frankfurt am Main, 23.06.2016 – 5 K 3718/15.FZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt am Main, 08.01.2025 – 5 K 1348/24..F
- VG Frankfurt am Main, 12.02.2021 – 6 L 3232/20.FZitiert von 1
- VGH Hessen, 08.12.2020 – 6 B 2637/20Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 AWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/3#abs-1 (1) Inländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Ausländern und ausländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Inländern gelten als rechtlich selbständig. Mehrere inländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten desselben Ausländers gelten als eine inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/3#abs-2 (2) Handlungen, die von oder gegenüber Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im Sinne des Absatzes 1 vorgenommen werden, gelten als Rechtsgeschäfte, soweit solche Handlungen im Verhältnis zwischen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften Rechtsgeschäfte wären.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/3#abs-3 (3) Durch Rechtsverordnung auf Grund dieses Gesetzes oder durch vollziehbare Anordnung gemäß § 6 kann vorgesehen werden, dass