Gesetze / Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
AVAG§ 6 Verfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Nach Gewicht
- OLG Köln, 26.08.1998 – 16 W 21/98
- OLG Köln, 26.08.1998 – 16 WX 21/98
- BGH, 04.02.2010 – IX ZB 57/09Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Erledigung der Hauptsache; Zulässigkeit bei Vorliegen einer Bestätigung als europäischer VollstreckungstitelZitiert von 6
- BGH, 26.08.2009 – XII ZB 169/07Zitiert von 15
- BGH, 31.03.2021 – XII ZB 102/20Aufhebung eines ausländischen Unterhaltstitels: Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Verfahrens auf VollstreckbarerklärungZitiert von 4
- BGH, 31.05.2017 – XII ZB 122/16Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine ausländische Unterhaltsentscheidung; Zulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.09.2015 – IX ZB 91/13Internationale Rechtshilfe: Zustellung eines Urteils im IrakZitiert von 2
- BGH, 02.09.2015 – XII ZB 75/13Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen Ehescheidungsurteil: Beschlussentscheidung des deutschen Gerichts; Vorrang einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung; Ausschluss der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Wahl der falschen Verfahrensart durch die InstanzgerichteZitiert von 13
- BGH, 24.03.2010 – XII ZB 193/07Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung der Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der EhescheidungZitiert von 3
14 Entscheidungen zu § 6 AVAG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 AVAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/6#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet ohne Anhörung des Verpflichteten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/6#abs-2 (2) Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten stattfinden, wenn der Antragsteller oder der Bevollmächtigte hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung dient.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AVAG%202001/6#abs-3 (3) Im ersten Rechtszug ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich.