Gesetze / Auslandsunterhaltsgesetz
AUG§ 58 Anhörung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BGH, 27.03.2024 – XII ZB 291/23Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsaussprüche eines türkischen Urteils
- BGH, 24.08.2022 – XII ZB 268/19Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels: Feststellung der Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsstaat durch das Beschwerdegericht; Ermittlung des ausländischen Rechts von Amts wegenZitiert von 5
- BGH, 11.05.2022 – XII ZB 423/21Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels: Beschwerde mit der Begründung der Unzuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; ExequaturverfahrenZitiert von 2
- BGH, 31.03.2021 – XII ZB 102/20Aufhebung eines ausländischen Unterhaltstitels: Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Verfahrens auf VollstreckbarerklärungZitiert von 4
- BGH, 27.05.2020 – XII ZB 102/20Auslandsunterhalt: Anforderung für Gewährung von Vollstreckungsschutz durch BundesgerichtshofZitiert von 7
- BGH, 31.05.2017 – XII ZB 122/16Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine ausländische Unterhaltsentscheidung; Zulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 5
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Das Gericht entscheidet in dem Verfahren nach § 36 ohne Anhörung des Antragsgegners.