Gesetze / Auslandsunterhaltsgesetz
AUG§ 57 Anwendung von Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 27.05.2020 – XII ZB 102/20Auslandsunterhalt: Anforderung für Gewährung von Vollstreckungsschutz durch BundesgerichtshofZitiert von 7
- BGH, 27.03.2024 – XII ZB 291/23Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsaussprüche eines türkischen Urteils
- BGH, 24.08.2022 – XII ZB 268/19Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels: Feststellung der Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsstaat durch das Beschwerdegericht; Ermittlung des ausländischen Rechts von Amts wegenZitiert von 5
- BGH, 31.05.2017 – XII ZB 122/16Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine ausländische Unterhaltsentscheidung; Zulässigkeit der BeschwerdeZitiert von 5
- BGH, 26.01.2022 – XII ZB 306/19Vollstreckung eines ausländischen Unterhaltstitels: Voraussetzungen des Anerkennungshindernisses der nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung vom Verfahren bei nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaats formal ordnungsgemäßer fiktiver Zustellung
- BGH, 26.01.2022 – XII ZB 280/20Vollstreckung eines ausländischen Unterhaltstitels: Voraussetzungen des Anerkennungshindernisses der nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung vom Verfahren bei nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaats formal ordnungsgemäßer fiktiver ZustellungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 10.04.2024 – 5 UF 75/23
- BGH, 26.01.2022 – XII ZB 305/19Vollstreckung eines ausländischen Unterhaltstitels: Voraussetzungen des Anerkennungshindernisses der nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung vom Verfahren bei nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaats formal ordnungsgemäßer fiktiver Zustellung
- BGH, 09.06.2021 – XII ZB 416/19Vollstreckbarerklärung einer US-amerikanischen Unterhaltsentscheidung: Wahrung der Verteidigungsrechte bei Kenntniserlangung vom laufenden Gerichtsverfahren; Interessenabwägung bei einer nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaats erfolgten fiktiven Zustellung der Benachrichtigung vom Verfahren; Pflicht zur Einlegung eines nach der Verfahrensordnung des Ursprungsstaats zulässigen Rechtsbehelfs nach KenntniserlangungZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 57 AUG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Unterhaltstiteln nach den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bezeichneten völkerrechtlichen Verträgen sind die Vorschriften der §§ 36 bis 56 entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.