Gesetze / Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
ASiG§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ASiG/3#abs-1 (1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ASiG/3#abs-2 (2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ASiG/3#abs-3 (3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu § 3 ASiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 09.02.2009 – VII-Verg 66/08
- BFH, 13.07.2006 – V R 7/05Zitiert von 14
- FG Köln, 21.02.2001 – 12 K 4716/98
- EuGH, 28.06.2001 – C-5/00
- LAG Baden-Württemberg, 06.06.2016 – 9 Sa 11/16Zitiert von 1
- BAG, 20.11.2014 – 2 AZR 755/13Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches EingliederungsmanagementZitiert von 115
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 11.01.2024 – 11 K 1106/23 AO
- OVG NRW, 18.04.2023 – 34 A 2844/21.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 25.10.2022 – 34 A 981/21.PVL
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ASiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.