Gesetze / Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
ASiG§ 4 Anforderungen an Betriebsärzte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- OVG NRW, 10.12.2003 – 1 A 556/02.PVLZitiert von 3
- BGH, 13.11.2014 – III ZR 101/14Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche LeistungenZitiert von 9
- BFH, 04.11.2004 – IV R 17/03Zitiert von 4
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 – 21 TaBV 195/16
- VG Sigmaringen, 30.07.2007 – 5 K 1046/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.