Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 8 Wohnsitz

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen347 Entscheidungen

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

§ 7 § 9