Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 333 Festsetzung der Zwangsmittel

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen13 Entscheidungen

Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest.

§ 332 § 334