§ 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 56
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Hessen, 13.02.2025 – 10 K 676/23
- FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 – 7 K 7188/16Zitiert von 6
- VG Schwerin, 12.06.2014 – 4 A 1518/13
- BSG, 15.12.2020 – B 14 AS 86/20 BHProzesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde; Geltendmachung von Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Bescheid im Vollstreckungsverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 15.05.2018 – VII R 14/17Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuVZitiert von 10
- BFH, 18.02.1997 – VII R 96/95Zitiert von 16
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 12.12.2025 – L 11 KR 736/25 B ER
- FG Hamburg, 16.10.2025 – 6 V 97/25
- VGH Bayern, 04.02.2025 – 11 ZB 24.1958
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 256 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen.