§ 252 Vollstreckungsgläubiger
Stand: 13.04.2025
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 252 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Hessen, 07.06.2021 – 4 K 618/20Zitiert von 2
- OLG Hamm, 05.05.2020 – 25 W 67/20
- BFH, 07.03.2006 – VII R 12/05Aufteilung der Gesamtschuld: Inanspruchnahme des zusammenveranlagten Ehegatten wegen unentgeltlicher Zuwendung trotz Erlöschens der Steuerschuld des Erblassers durch Konfusion Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BFH, 03.11.1983 – VII R 38/83Zitiert von 5
- FG Hessen, 19.05.2020 – 4 V 540/20Zitiert von 1
- BFH, 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 04.03.2026 – 9 K 402/26
- BVerfG, 06.06.2024 – 1 BvL 3/24Unzulässige Richtervorlage zum Umfang der Kostenfreiheit gem § 2 GNotKG - unzureichende Vorlagebegründung
- FG Köln, 15.03.2022 – 1 K 1022/21
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