Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

ALG

§ 120 (weggefallen)

Stand: 01.07.2024

Bund3 Fassungen1 Entscheidung

Für § 120 ALG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 119a § 121