Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AFoG · GV. NRW. S. 1220

Gesetz zur Errichtung eines Fonds für die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes

10 Normen · Ausgangsfassung vom 03.02.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Errichtung
  3. § 2 Zweck
  4. § 3 Rechtsform
  5. § 4 Zuweisung von Mitteln aus dem Landeshaushalt
  6. § 5 Verwaltung und Anlage der Mittel
  7. § 6 Verwendung der Mittel
  8. § 7 Wirtschaftsplan
  9. § 8 Jahresrechnung
  10. § 9 Auflösung
  11. § 10 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    19.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2024, Artikel 3

    GV. NRW. S. 1220

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).