Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abrechnungsfondsgesetz AFoG § 7 Wirtschaftsplan Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Das Finanzministerium erstellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind.