Gesetze / Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung
AFGBV§ 12 Anforderungen an den Hersteller
Stand: 01.07.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AFGBV/12#abs-1 (1) Der Hersteller eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion hat
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AFGBV/12#abs-2 (2) Der Hersteller hat die Dokumente nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 sowie das Betriebshandbuch nach Anlage 1 Nummer 7.1 und Anlage 3 Nummer 2 dem Halter bei Übergabe des Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion zur Verfügung zu stellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AFGBV/12#abs-3 (3) Der Hersteller eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion darf ein Kraftfahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis nach § 2 Absatz 1 nicht in Verkehr bringen oder veräußern.