Gesetze / AFGBV · BGBl I 2022, 986
Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
18 Normen · ausgefertigt 24.06.2022 · letzte Änderung 01.07.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1Anwendungsbereich; Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 2Betriebserlaubnis; Genehmigung der nachträglichen Aktivierung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen
- § 3Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis durch den Hersteller
- § 4Erteilung der Betriebserlaubnis; Erteilung der Genehmigung der nachträglichen Aktivierung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen
- § 5Marktüberwachung
- § 6Widerruf und Ruhen der Betriebserlaubnis; Widerruf und Ruhen der Genehmigung der nachträglichen Aktivierung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen
- § 7Festlegung eines Betriebsbereichs durch Genehmigung
- § 8Antrag auf Genehmigung durch den Halter
- § 9Genehmigungserteilung; Kontrollen
- § 10Widerruf und Ruhen der Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs
- § 11Maßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 12Anforderungen an den Hersteller
- § 13Anforderungen an den Halter
- § 14Anforderungen an die Technische Aufsicht
- § 15Datenspeicherung
- § 16Erprobungsgenehmigung
- § 17Ordnungswidrigkeiten
- § 18Übergangsvorschriften
- Anlage 1Anforderungen an Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
- Anlage 2Datenspeicherung
- Anlage 3Dokumentationspflichten des Herstellers
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.