Gesetze / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

AFBG

§ 26 Rechtsweg

Stand: 25.08.2020

Bund2 Fassungen6 Entscheidungen

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg, für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag der ordentliche Rechtsweg gegeben.

§ 25 § 27