Gesetze / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
AFBG§ 12 Förderungsart
Stand: 25.08.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AFBG/12#abs-1 (1) Der Maßnahmebeitrag nach § 10 Absatz 1 besteht aus einem Anspruch auf
Der Maßnahmebeitrag nach Satz 1 wird in Höhe von 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Darüber hinaus besteht der Maßnahmebeitrag vorbehaltlich Absatz 4 aus einem Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AFBG/12#abs-2 (2) Der Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 Satz 1 einschließlich der in § 10 Absatz 2 Satz 3 genannten Erhöhungsbeträge wird ebenso wie der Kinderbetreuungszuschlag nach § 10 Absatz 3 in voller Höhe als Zuschuss geleistet. Die Zuschüsse nach Satz 1 werden bis zum Ablauf desjenigen Monats gewährt, in dem planmäßig der letzte Unterrichtstag abgehalten wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AFBG/12#abs-3 (3) Während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 11 Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz besteht für den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge sowie für den Kinderbetreuungszuschlag vorbehaltlich Absatz 4 ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AFBG/12#abs-4 (4) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann den Abschluss eines Darlehensvertrags innerhalb von drei Monaten verlangen. Die Frist beginnt mit dem auf die Bekanntgabe des Bescheids folgenden Monat.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 12 AFBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 – 12 S 1983/16Zitiert von 4
- OVG NRW, 30.10.2007 – 2 E 791/07Zitiert von 3
- BFH, 23.11.2023 – VI R 9/21Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens
- VG Gelsenkirchen, 05.02.2025 – 15 L 24/25Zitiert von 1
- VG Minden, 06.01.2011 – 6 K 1336/10
- VG Ansbach, 31.05.2022 – AN 2 K 21.01839Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 26.07.2024 – 12 A 1603/22
- VG Gera, 25.06.2024 – 6 K 75/24 Ge
- OVG Niedersachsen, 16.08.2023 – 14 OA 17/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 AFBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.